247. Notenwechsel über die Abänderung des Abkommens, betreffend die Aufhebung des Paßzwanges zwischen Österreich und Luxemburg.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung.)
MINISTERIUM
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
T.O. 3
Luxemburg, am 8. Juli 1960
Herr Botschafter!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die luxemburgische Regierung bereit ist,
das Abkommen, betreffend die Aufhebung des
Paßzwanges zwischen Luxemburg und Osterreich,
vom 13. November 1957, welches durch
ein Zusatzabkommen vom 20. Juni 1959 ergänzt
wurde, folgendermaßen abzuändern
Artikel 1.
Artikel 1 Absatz 3 hätte zu lauten
„Die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehene
Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
erstreckt sich nicht auf luxemburgische Staatsbürger,
die sich in der Absicht nach Österreich
begeben, sich dort ununterbrochen länger als
drei Monate aufzuhalten."
Artikel 2.
Artikel 2 Absatz 3 hätte zu lauten
„Die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehene
Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
erstreckt sich nicht auf österreichische Staatsbürger,
die sich in der Absicht nach Luxemburg
begeben, sich dort ununterbrochen länger als
drei Monate aufzuhalten."
Artikel 3.
Artikel 4 hätte zu lauten
„Durch die Bestimmungen des gegenständlichen
Abkommens werden die den Aufenthalt und die
Arbeitsaufnahme von Ausländern betreffenden
gesetzlichen Vorschriften nicht berührt."
Artikel 4.
Das vorliegende Zusatzabkommen soll am
15. Juli 1960 in Kraft treten. Für die Dauer der
Gültigkeit dieses Zusatzabkommens gelten die
gleichen Bedingungen wie die des Abkommens
vom 13. November 1957.
Wenn die österreichische Bundesregierung mit
den vorstehenden Bestimmungen einverstanden
ist, sollen die vorliegende Note und die Antwortnote,
die Eure Exzellenz mir gleichlautend geben
wolle, als Abänderung des Abkommens über die
Aufhebung des Paßzwanges zwischen Luxemburg
und Österreich, welches durch Notenwechsel vom
13. November 1957 abgeschlossen und durch
Notenwechsel vom 20. Juni 1959 ergänzt worden
ist, gelten.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz
den Ausdruck meiner ausgezeichneten und
besonderen Hochachtung zu erneuern.
Der Minister für Auswärtige Angelegenheiten a. i.
Werner m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Ernst Lemberger
ao. und bev. Botschafter der Republik Österreich
Brüssel
ÖSTERREICHISCHE GESANDTSCHAFT
Brüssel, am 15. September 1960
Euer Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer
Exzellenz vom 8. Juli 1960, die folgenden Wortlaut
hat, zu bestätigen
„Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die luxemburgische Regierung bereit ist, das
Abkommen, betreffend die Aufhebung des Paßzwanges
zwischen Luxemburg und Österreich,
vom 13. November 1957, welches durch ein
Zusatzabkommen vom 20. Juni 1959 ergänzt
wurde, folgendermaßen abzuändern
Artikel 1.
Artikel 1 Absatz 3 hätte zu lauten
„Die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehene
Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
erstreckt sich nicht auf luxemburgische Staatsbürger,
die sich in der Absicht nach Österreich
begeben, sie dort ununterbrochen länger als
drei Monate aufzuhalten."
Artikel 2.
Artikel 2 Absatz 3 hätte zu lauten
„Die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehene
Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang
erstreckt sich nicht auf österreichische Staatsbürger,
die sich in der Absicht nach Luxemburg
begeben, sich dort ununterbrochen länger als
drei Monate aufzuhalten."
Artikel i.
Artikel 4 hätte zu lauten
„Durch die Bestimmungen des gegenständlichen
Abkommens werden die den Aufenthalt und die
Arbeitsaufnahme von Ausländern betreffenden
gesetzlichen Vorschriften nicht berührt."
Artikel 4.
Das vorliegende Zusatzabkommen* soll am
15. Juli 1960 in Kraft treten. Für die Dauer der
Gültigkeit dieses Zusatzabkommens gelten die
gleichen Bedingungen wie die des Abkommens
vom 13. November 1957.
Wenn die österreichische Bundesregierung mit
den vorstehenden Bestimmungen einverstanden
ist, sollen die vorliegende Note und die Anwortnote,
die Eure Exzellenz mir gleichlautend geben
wollen, als Abänderung des Abkommens über
die Aufhebung des Paßzwanges zwischen Luxemburg
und Österreich, welches durch Notenwechsel
vom 13. November 1957 abgeschlossen und
durch Notenwechsel vom 20. Juni 1959 ergänzt
worden ist, gelten."
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz das Einverständnis
der österreichischen Bundesregierung
über die vorstehenden Ausführungen anzuzeigen.
Ich benütze diese Gelegenheit, um Eurer Exzellenz
die Versicherung meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern.
Lemberger m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Eugène Schaus
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Luxembourg