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247_1956 AT

247. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Wildon und Graz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Wildon und Graz.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird mit

Zustimmung der Steiermärkischen Landesregierung

verordnet

§ 1. Die Gemeinde Pöls an der Wieserbahn

wird aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Wildon ausgeschieden und dem Sprengel des Bezirksgerichtes

für Zivilrechtssachen Graz II zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1957

in Kraft.

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