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247_1951 AT

247. Verordnung: Ergänzung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Verordnung: Ergänzung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.

Auf Grund des § 61 Abs. 1 Z. 2 des Sozialversicherungs-

Überleitungsgesetzes vom 12. Juni

1947, BGBl. Nr. 142, in der Fassung der 4. Novelle

zum Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz,

BGBl. Nr. 93/1950, und der 6. Novelle zum

Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz, BGBl.

Nr. 175/1951, wird zur Wahrung der Gegenseitigkeit

im Verhältnis zu den Vereinigten

Staaten von Amerika im Einvernehmen mit dem

Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Artikel I.

Die Verordnung vom 6. Februar 1951, BGBl.

Nr. 79, zur Wahrung der Gegenseitigkeit in

Sozialversicherungsangelegenheiten im Verhältnis

zu den Vereinigten Staaten von Amerika

wird wie folgt ergänzt

Nach § 4 ist ein § 5 nachstehenden Wortlautes

anzufügen

„§ 5. Diese Verordnung tritt mit 5. Mai 1950

in Kraft."

Artikel II.

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit

5. Mai 1950 in Kraft.

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