247. Verordnung: Ergänzung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 61 Abs. 1 Z. 2 des Sozialversicherungs-
Überleitungsgesetzes vom 12. Juni
1947, BGBl. Nr. 142, in der Fassung der 4. Novelle
zum Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz,
BGBl. Nr. 93/1950, und der 6. Novelle zum
Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz, BGBl.
Nr. 175/1951, wird zur Wahrung der Gegenseitigkeit
im Verhältnis zu den Vereinigten
Staaten von Amerika im Einvernehmen mit dem
Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium
für Finanzen verordnet
Artikel I.
Die Verordnung vom 6. Februar 1951, BGBl.
Nr. 79, zur Wahrung der Gegenseitigkeit in
Sozialversicherungsangelegenheiten im Verhältnis
zu den Vereinigten Staaten von Amerika
wird wie folgt ergänzt
Nach § 4 ist ein § 5 nachstehenden Wortlautes
anzufügen
„§ 5. Diese Verordnung tritt mit 5. Mai 1950
in Kraft."
Artikel II.
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit
5. Mai 1950 in Kraft.