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247_1949 AT

247. Verordnung: Bei strafgerichtlichen Verfahren zu entrichtende Gebühren für Amtshandlungen der Bundeskellereiinspektoren.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Verordnung: Bei strafgerichtlichen Verfahren zu entrichtende Gebühren für Amtshandlungen der Bundeskellereiinspektoren.

Auf Grund des § 40 des Weingesetzes 1929,

B. G. Bl. Nr. 328, wird im Einvernehmen mit

den Bundesministerien für Justiz und für

Finanzen verordnet

§ 1. Ist auf Grund der Ergebnisse einer von

einem Bundeskellereiinspektor vorgenommenen

Revision oder der Untersuchung einer von ihm

entnommenen Probe ein strafgerichtliches Verfahren

eingeleitet worden und fallen die Kosten

des Strafverfahrens nicht dem Bunde zur Last,

so haben die zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens

verpflichteten Personen für die Vornahme

der Revision und die Entnahme der

Proben eine Gebühr zu entrichten.

§ 2. Die Gebühr richtet sich nach der Dauer

der Amtshandlung des Bundeskellereiinspektors

in den zu dem beanstandeten Betrieb gehörigen

Kellern und sonstigen der Herstellung, Lagerung

oder Feilhaltung von Wein, Obstwein oder ähnlichen

Getränken dienenden Räumlichkeiten und

beträgt für jede Stunde, die die Nachschau gedauert

hat, zwanzig Schilling. Hiebei ist jede

auch nur angefangene Stunde als volle Stunde

in Anschlag zu bringen.

§ 3. Die Bundeskellereiinspektoren haben in

den von ihnen erstatteten Anzeigen den Zeitpunkt

des Beginnes und der Beendigung der Amtshandlung

genau anzuführen und die hierauf entfallende

Gebühr zu berechnen.

§ 4. Die Gebühr bildet einen Teil der Kosten

des Strafverfahrens. Sie wird wie eine Sachverständigengebühr

vom Gericht bestimmt, ist wie

die Kosten des Strafverfahrens im engeren Sinne

(§ 1, Z. 3 des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes

1948, B.G.Bl. Nr. 109) einzubringen und als

Einnahme der Justizverwaltung zu verrechnen.

§ 5. Die Verordnung vom 25. August 1925,

B. G. Bl. Nr. 334, über die bei strafgerichtlichen

Verfahren zu entrichtenden Gebühren für Amtshandlungen

der Bundeskellereiinspektoren wird

aufgehoben.

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