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247_1947 AT

247. Bundesgesetz: 3. Preisregelungsgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 247. Bundesgesetz: 3. Preisregelungsgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Im § 5, Abs. (1), des Gesetzes vom 17. Juli

1945, St. G. Bl. Nr. 89, mit dem grundsätzliche

Bestimmungen über die Preisregelung erlassen

werden (Preisregelungsgesetz — PrRG.), in der

derzeit geltenden Fassung, sind die Worte.

„31. Dezember 1947" durch die Worte „31. März

1948" zu ersetzen.

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner

1948 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen

mit dem beteiligten Bundesministerien

betraut.

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