246_2003
AT
246. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 246. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
2003_246_2 246. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 13k Abs. 4 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002 wird verordnet
§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche
das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a
Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 31. März 2003 in Kraft.
(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2003/04 bis 2003/11 anzuwenden. Der Zuschlagszeitraum umfasst
die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt und die folgenden vollen Kalenderwochen des
Monats.