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246_2003 AT

246. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 246. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung

Auf Grund des § 13k Abs. 4 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002 wird verordnet

§ 1. Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung beträgt für eine Anwartschaftswoche

das 1,2fache des um 20% erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a

Abs. 3 und 4 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 31. März 2003 in Kraft.

(2) Sie ist auf die Zuschlagszeiträume 2003/04 bis 2003/11 anzuwenden. Der Zuschlagszeitraum umfasst

die Kalenderwoche, in die der Erste des Monats fällt und die folgenden vollen Kalenderwochen des

Monats.

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