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246_1979 AT

246. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 246. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende Staaten das

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen

erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen

Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 103/1974) angenommen oder sind ihm beigetreten

Staaten Datum der Hinterlegungder Annahme- oder Beitrittsurkunden

Oman 19. Dezember 1977

Irland 19. September 1978

Sambia und Tonga haben erklärt, daß sie sich

auch nach Erlangen der Unabhängigkeit als an

das Abkommen gebunden betrachten.

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