246_1979
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246. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 246. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
1979_246_0 246. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende Staaten das
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Charakters (BGBl. Nr. 180/1958, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 103/1974) angenommen oder sind ihm beigetreten
Staaten Datum der Hinterlegungder Annahme- oder Beitrittsurkunden
Oman 19. Dezember 1977
Irland 19. September 1978
Sambia und Tonga haben erklärt, daß sie sich
auch nach Erlangen der Unabhängigkeit als an
das Abkommen gebunden betrachten.