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246_1971 AT

246. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 246. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr

Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten

Staaten von Amerika haben folgende Staaten

die Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen

Fluglinienverkehr (BGBl. Nr. 46/1959,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 292/1968) angenommen

Staaten: Datum der Annahme

Barbados 10. Juli 1970

Bulgarien 21. September 1970

Gabon 15. Jänner 1970

Mali 27. Mai 1970

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