246_1968
AT
246. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 246. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
1968_246_0 246. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Straßenteilstück der Wechsel Straße im
Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg
von km 49,900 bis km 53,680 wird auf das neu
hergestellte Straßenteilstück umgelegt und das
bisherige Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen.