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246_1968 AT

246. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 246. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Wechsel Straße im Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg auf das neu hergestellte Straßenteilstück und Auflassung des bisherigen Straßenteilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Das Straßenteilstück der Wechsel Straße im

Bereich der Gemeinden Pinggau und Friedberg

von km 49,900 bis km 53,680 wird auf das neu

hergestellte Straßenteilstück umgelegt und das

bisherige Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen.

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