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246_1962 AT

246. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Nationalrats-Wahlordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 246. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Nationalrats-Wahlordnung.

Artikel I.

Auf Grund des § 1 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird in der Anlage

die Nationalrats-Wahlordnung 1959, BGBl.

Nr. 71, in der durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 99/1962 abgeänderten Fassung neu verlautbart.

Artikel II.

Das Bundesgesetz vom 4. April 1962, BGBl.

Nr. 99, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung

1959 abgeändert wird, ist am 28. April 1962 in

Kraft getreten.

Artikel III.

Das neuverlautbarte Gesetz ist als „Nationalrats-

Wahlordnung 1962" zu bezeichnen.

Artikel IV.

Als Tag der Herausgabe der Wiederverlautbarung

wird der Tag der Kundmachung im

Bundesgesetzblatt festgestellt.

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