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246_1951 AT

246. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz verfaßte Teilungspläne.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 246. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz verfaßte Teilungspläne.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Liegenschaftsteilungsgesetzes,

BGBl. Nr. 3/1930, wird verordnet

Die für Zwecke des eigenen Dienstbereiches

verfaßten Teilungspläne des Stadtbauamtes des

Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz werden

bis auf weiteres für geeignet erklärt, zur

Grundlage grundbücherlicher Teilungen zu

dienen.

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