246_1951
AT
246. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz verfaßte Teilungspläne.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 246. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz verfaßte Teilungspläne.
1951_246_0 246. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz verfaßte Teilungspläne.
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Liegenschaftsteilungsgesetzes,
BGBl. Nr. 3/1930, wird verordnet
Die für Zwecke des eigenen Dienstbereiches
verfaßten Teilungspläne des Stadtbauamtes des
Magistrates der Landeshauptstadt Bregenz werden
bis auf weiteres für geeignet erklärt, zur
Grundlage grundbücherlicher Teilungen zu
dienen.