245. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144/1983, wird die Anlage zur
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und
Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149/1984, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 125/2000, wie
folgt geändert
Im Abschnitt II wird folgende Z 13 angefügt
„13. Doppelwände und Elementdecken aus Beton im durchgehend vernetzten CAD/CIM-Verfahren
auf Basis individuellen Plottens, Bewehrens und Betonierens
Magazinieren und Reinigen auf der Palettenstation; Transport und Reinigung der Paletten und
Schalungen; Aufplotten der Bauteilkonturlinien und Einbauteilpositionen im Maßstab 1:1;
Absetzen von Schalungen und Abstellern aus Stahl, Holz, Kunststoff; Befestigen der Schalung;
Herstellen von Sonderschalungsteilen; Schneiden, Biegen und Schweißen der Bewehrung;
plangemäßes Einbringen der Bewehrung; Absetzen von Einbauteilen und der Bewehrung;
Einbringen und Verdichten des Betons; Einstapeln in die Härtekammer; Beaufsichtigung und
Regelung des Härteprozesses; Entschalen und anschließendes Einstapeln der Fertigteile auf den
Lagerplatz.“