245. Verordnung: Akkreditierung der Bureau Veritas Quality International (Austria) Ges.m.b.H.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet
§ 1. Die Bureau Veritas Quality International (Austria) Ges.m.b.H. mit Sitz in 1120 Wien, Rauchgasse
23, wird als Stelle, die Qualitätssicherungssysteme (Qualitätsmanagementsysteme) zertifiziert,
akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen (Qualitätsmanagementsystemen),
die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von
Leistungen im Bereich des Bauwesens in den in der Anlage gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90
des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in den
europäischen Gemeinschaften (NACE Rev.1) angegebenen, durch den entsprechenden alpha-numerischen
Code definierten Wirtschaftszweigen angewendet werden.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und
Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen
des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen
enthalten.