Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
245_1998 AT

245. Verordnung: Akkreditierung der Bureau Veritas Quality International (Austria) Ges.m.b.H.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Verordnung: Akkreditierung der Bureau Veritas Quality International (Austria) Ges.m.b.H.

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 430/1996 wird verordnet

§ 1. Die Bureau Veritas Quality International (Austria) Ges.m.b.H. mit Sitz in 1120 Wien, Rauchgasse

23, wird als Stelle, die Qualitätssicherungssysteme (Qualitätsmanagementsysteme) zertifiziert,

akkreditiert.

§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfaßt die Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen (Qualitätsmanagementsystemen),

die im Verfahren zur Herstellung von Produkten oder bei der Erbringung von

Leistungen im Bereich des Bauwesens in den in der Anlage gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90

des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in den

europäischen Gemeinschaften (NACE Rev.1) angegebenen, durch den entsprechenden alpha-numerischen

Code definierten Wirtschaftszweigen angewendet werden.

§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und

Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen

des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen

enthalten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →