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245_1987 AT

245. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 50 Oberwarter Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in der Haide

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 50 Oberwarter Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in der Haide

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 50 Oberwarter Straße von

km 2,270 bis km 3,060 wird, soweit er durch die

Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen

— mit Verordnung vom 17. April 1979, BGBl. Nr. 202, bestimmten —

Abschnitt „Rotleiten—St. Johann in der Haide" für

den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

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