245_1986
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245. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 245. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1986_245_0 245. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
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Auf Grund des § 2 -Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation
vom 14. Feber 1985 zur Änderung der Regel 85 der
Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
(BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch
zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen
Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur
Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.