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245_1986 AT

245. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

Auf Grund des § 2 -Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates

der Europäischen Patentorganisation

vom 14. Feber 1985 zur Änderung der Regel 85 der

Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

(BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch

zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen

Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8 — 10) zur

Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.

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