245_1982
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245. Kundmachung: Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern; Notifikation durch Luxemburg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 245. Kundmachung: Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern; Notifikation durch Luxemburg
1982_245_0 245. Kundmachung: Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern; Notifikation durch Luxemburg
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Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates
hat Luxemburg mit Note vom 26. März 1982,
die am 29. März 1982 einlangte, den Abschluß des
Verfahrens, das für das Inkrafttreten des Übereinkommens
über die Angabe von Familiennamen und
Vornamen in den Personenstandsbüchern (BGBl.
Nr. 308/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 406/1981) in seinem Hoheitsgebiet
erforderlich ist, notifiziert.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 8
für Luxemburg am 28. April 1982 in Kraft getreten.