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245_1982 AT

245. Kundmachung: Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern; Notifikation durch Luxemburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Kundmachung: Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern; Notifikation durch Luxemburg

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates

hat Luxemburg mit Note vom 26. März 1982,

die am 29. März 1982 einlangte, den Abschluß des

Verfahrens, das für das Inkrafttreten des Übereinkommens

über die Angabe von Familiennamen und

Vornamen in den Personenstandsbüchern (BGBl.

Nr. 308/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 406/1981) in seinem Hoheitsgebiet

erforderlich ist, notifiziert.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 8

für Luxemburg am 28. April 1982 in Kraft getreten.

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