245_1979
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245. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 245. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll
1979_245_0 245. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat die Deutsche Demokratische
Republik die Wiederanwendung des Internationalen
Übereinkommens über die Eichung
von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll
(BGBl. Nr. 258/1927, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 337/
1932) mit Wirkung vom 21. August 1958 erklärt.
Das gegenständliche Übereinkommen ist von
folgenden Staaten gekündigt worden
Staate Datum des Einlangens der Kündigungen
Belgien 9. März 1972
Schweiz 7. Feber 1975
Rumänien 24. Mai 1976
Deutsche Demokratische Republik 31. August 1976
Ungarn 5. Jänner 1978
Niederlande 14. August 1978