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245_1979 AT

245. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat die Deutsche Demokratische

Republik die Wiederanwendung des Internationalen

Übereinkommens über die Eichung

von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll

(BGBl. Nr. 258/1927, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 337/

1932) mit Wirkung vom 21. August 1958 erklärt.

Das gegenständliche Übereinkommen ist von

folgenden Staaten gekündigt worden

Staate Datum des Einlangens der Kündigungen

Belgien 9. März 1972

Schweiz 7. Feber 1975

Rumänien 24. Mai 1976

Deutsche Demokratische Republik 31. August 1976

Ungarn 5. Jänner 1978

Niederlande 14. August 1978

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