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245_1978 AT

245. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wels, Thalheim bei Wels und Steinhaus

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wels, Thalheim bei Wels und Steinhaus

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 138

Pyhrnpaß Straße wird im Bereich der Gemeinden

Wels, Thalheim bei Wels, und Steinhaus wie

folgt bestimmt

Die B 138 Pyhrnpaß Straße wird von km 0,0

bis km 6,8 (alt)/km 7,05 (neu) auf die bereits

fertiggestellte und verkehrsübergebene Straßentrasse

umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten

sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei den Gemeinden

Wels, Thalheim bei Wels und Steinhaus aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 25000) zu

entnehmen.

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