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245_1973 AT

245. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hat das

Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

notifiziert, daß die zur Ausstellung der

Apostille nach Art. 3 des Übereinkommens zur

Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden

von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 27/1968, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 157/1973) für die Bahama-Inseln zuständige

Behörde „The Permanent Secretary,

Ministry of External Affairs, Nassau" ist.

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