245_1972
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245. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1973
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 245. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1973
1972_245_0 245. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1973
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Auf Grund des § 108 f Abs. 1 und 3 des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.
Nr. 189/1955, in der Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes,
BGBl. Nr. 96/1965 wird mit
Zustimmung der Bundesregierung und des Hauptausschusses
des Nationalrates verordnet
Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der
in den §§ 108 g und 108 h des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes angeführten Renten
und Pensionen wird für das Jahr 1973 mit 1,090
festgesetzt.