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245_1968 AT

245. Verordnung: Auflassung eines Teiles der Steinamangerer Straße im Bereich der Gemeinde Pinggau als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Verordnung: Auflassung eines Teiles der Steinamangerer Straße im Bereich der Gemeinde Pinggau als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Steinamangerer Straße von km 0,000 bis

km 1,310 wird als Bundesstraße aufgelassen.

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