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245_1966 AT

245. Kundmachung: Neufestsetzung der Auslandspostgebühren mit Wirkung vom 1. Jänner 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Kundmachung: Neufestsetzung der Auslandspostgebühren mit Wirkung vom 1. Jänner 1966

Artikel I

Auf Grund der vom Hauptausschuß des

Nationalrates nach § 4 des Gesetzes vom 13. April

1920, StGBl. Nr. 180, erteilten Ermächtigung

vom 16. Feber 1950 werden nachstehende Auslandspostgebühren auf der Grundlage des ab

1. Jänner 1966 geltenden Weltpostvertrages und

der sonstigen Abkommen des Weltpostvereins

von Wien 1964, BGBl. Nr. 352/1965, wie folgt

festgesetzt

Artikel II

Im übrigen sind die in der Kundmachung des

Bundesministeriums für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft

vom 4. Dezember 1959, BGBl.

Nr. 8/1960, verlautbarten Auslandspostgebühren

weiterhin anzuwenden.

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