Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
245_1963 AT

245. Verordnung: Verwendung der für Bergbauförderungszwecke vorgesehenen Kredite.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 245. Verordnung: Verwendung der für Bergbauförderungszwecke vorgesehenen Kredite.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Bergbauförderungsgesetzes

1963, BGBl. Nr. 179, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für

Finanzen und dem für die Angelegenheiten der

Verstaatlichten Unternehmungen zuständigen

Bundeskanzleramt verordnet

Von den nach dem Bundesfinanzgesetz 1963

bei Kapitel 20 Titel 9 § 3 Unterteilung 1 vorgesehenen

Krediten sind 50 Millionen Schilling

für den Kohlenbergbau und 15 Millionen Schilling

für den Buntmetallerzbergbau zu verwenden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →