244. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 8 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde
Austria („KommAustria“) und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz – KOG),
BGBl. I Nr. 32/2001 Art. I, wird verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung über die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates,
BGBl. II Nr. 234/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 253/2002 wird wie folgt geändert
1. In § 1 wird der Betrag von „400 €“ durch den Betrag von „800 €“ sowie der Betrag von „50 €“ durch
den Betrag von „90 €“ ersetzt.
2. In § 2 wird der Betrag von „300 €“ durch den Betrag von „600 €“, der Betrag von „75 €“ durch den
Betrag von „140 €“ sowie der Betrag von „45 €“ durch den Betrag von „80 €“ ersetzt.
3. In § 3 wird der Betrag von „180 €“ durch den Betrag von „350 €“ sowie der Betrag von „35 €“ durch
den Betrag von „60 €“ ersetzt.
4. Dem § 5 wird folgender Abs. 4 angefügt
„(4) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 244/2003 treten
mit 1. Mai 2003 in Kraft.“