244. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Meidling
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner
2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Meidling errichtet.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Australien am 5. September 2002 seine
Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. Nr. 524/1986,
letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 170/2002) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich
des Übereinkommens auf die Bermudas mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 ausgedehnt.
Gemäß Art. 3 Abs. 4 des Übereinkommens erklärt das Vereinigte Königreich, dass für die Zwecke
dieses Übereinkommens unter dem Begriff „Staatsangehöriger“ in Bezug auf die Bermudas eine Person,
die britischer Staatsbürger oder Staatsbürger britischer Überseegebiete kraft einer Beziehung zu den Bermudas
oder jedwede andere Person zu verstehen ist, deren Überstellung auf die Bermudas dem zu dieser
Zeit die Regierungsgeschäfte der Bermudas verwaltenden Beamten unter Berücksichtigung allfälliger
enger Beziehung, die diese Person zu den Bermudas hat, zweckmäßig erscheint.