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244_1994 AT

244. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 244. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten

Auf Grund des § 74 a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1992, wird mit Zustimmung des Bundeskanzlers verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten, BGBl. Nr. 538/1992, wird wie folgt geändert

Im § 1 Z 1 wird der Prozentsatz „7,94%" durch den Prozentsatz „9,13%" und in Z 2 der Prozentsatz „10,48%" durch den Prozentsatz „12,06%" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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