244_1994
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244. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 244. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
1994_244_0 244. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten
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Auf Grund des § 74 a des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1992, wird mit Zustimmung des Bundeskanzlers verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bemessung der Vergütung für besondere Gefährdung der Wachebeamten, BGBl. Nr. 538/1992, wird wie folgt geändert
Im § 1 Z 1 wird der Prozentsatz „7,94%" durch den Prozentsatz „9,13%" und in Z 2 der Prozentsatz „10,48%" durch den Prozentsatz „12,06%" ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.