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244_1991 AT

244. Verordnung: Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 244. Verordnung: Durchführung des Ingenieurgesetzes 1990

Auf Grund des § 10 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 des

Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 461, wird,

hinsichtlich des § 1 dieser Verordnung im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht und

Kunst, verordnet

§ 1. Folgende Lehranstalten sind höhere technische

Lehranstalten gemäß § 5, erster Satz, des

Ingenieurgesetzes 1990

1. Ausbildungsbereich Bau/Holz

Höhere Lehranstalt für Hochbau

Höhere Lehranstalt für Tiefbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik — Hochbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik — Tiefbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungszweig

Hochbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungszweig

Tiefbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungszweig

Tiefbau — Holzbau

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungszweig

Bauwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Bautechnik — Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Bautechnik — Restaurierung

und Ortsbildpflege

Höhere Lehranstalt für Holzbau

Höhere Lehranstalt für Holztechnik

Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft, Ausbildungszweig

Sägetechnik

Höhere Lehranstalt für Holzwirtschaft, Ausbildungszweig

Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Möbelbau (Möbelbau und

Innenausbau)

Höhere Lehranstalt für Möbelbau und Innenausbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige, Bautechnik —

Hochbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige, Bautechnik,

Ausbildungszweig Hochbau

Höhere Lehranstalt — Kolleg Bautechnik —

Hochbau

Höhere Lehranstalt — Kolleg Bautechnik —

Tiefbau

Höhere Lehranstalt — Kolleg Bautechnik, Ausbildungszweig

Restaurierung und Ortsbildpflege

Höhere Lehranstalt — Kolleg Möbelbau und

Innenausbau

Höhere Lehranstalt — Kolleg Innenausbau und

Möbelbau

Höhere Lehranstalt — Aufbaulehrgang Bautechnik,

Ausbildungszweig Hochbau

Höhere Lehranstalt — Aufbaulehrgang Bautechnik,

Ausbildungszweig Farbtechnik und Farbgestaltung

Höhere Lehranstalt — Aufbaulehrgang Möbeldesign

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Aufbaulehrgang

Bautechnik, Ausbildungszweig Hochbau

2. Ausbildungsbereich Chemie

Höhere Lehranstalt für Biochemie und Schädlingsbekämpfung

Höhere Lehranstalt für Biochemie und biochemische

Technologie

Höhere Lehranstalt für Gerbereichemie und Ledertechnik

Höhere Lehranstalt für technische Chemie

Höhere Lehranstalt für Chemie, Ausbildungszweig

technische Chemie

Höhere Lehranstalt für Chemie, Ausbildungszweig

Biochemie, Biotechnologie und Gentechnik

Höhere Lehranstalt für Chemie, Ausbildungszweig

Leder- und Naturstofftechnologie

Höhere Lehranstalt für chemische Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie —

Fleischwirtschaft

Höhere Lehranstalt — Kolleg Technische Chemie

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Aufbaulehrgang

Biochemie und biochemische Technologie

3. Ausbildungsbereich Elektrotechnik/Elektronik

Höhere Lehranstalt für Impuls- und Datenverarbeitungstechnik

Höhere Lehranstalt für Elektronik und biomedizinische

Technik

Höhere Lehranstalt für elektrische Nachrichtentechnik

und Elektronik

Höhere Lehranstalt für Elektronik, Ausbildungszweig

Nachrichtentechnik

Höhere Lehranstalt für Elektronik, Ausbildungszweig

Informatik

Höhere Lehranstalt für Elektronik, Ausbildungszweig

biomedizinische Technik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik — Steuerungs-

und Regelungstechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Ausbildungszweig

Steuerungs- und Regelungstechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Ausbildungszweig

Energietechnik und Leistungselektronik

Höhere Lehranstalt für Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik

Höhere Lehranstalt für elektronische Datenverarbeitung

und Organisation

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für elektrische

Nachrichtentechnik und Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Fachrichtung

Nachrichtentechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Elektronik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Elektronische Datenverarbeitung

und Organisation

Höhere Lehranstalt — Kolleg für elektrische

Nachrichtentechnik und Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Kolleg

Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Kolleg

Elektrotechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Kolleg

Elektronische Datenverarbeitung und Organisation

Höhere Lehranstalt — Aufbaulehrgang Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Aufbaulehrgang

Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Aufbaulehrgang

Elektronische Datenverarbeitung und Organisation

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Aufbaulehrgang

Elektrische Nachrichtentechnik und Elektronik

4. Ausbildungsbereich Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Werkstofftechnologie

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Flugtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Gießereitechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Hüttentechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Installation,

Gebäudetechnik und Energieplanung

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Installation,

Heizungs- und Klimatechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Kraftfahrzeugbau

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Schweißtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Waffentechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Werkzeug-

und Vorrichtungsbau

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Installation

und Heizungstechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Motoren-

und Kraftfahrzeugbau

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Motoren-

und Landmaschinenbau

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau und

Schweißtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungszweig

Automatisierungstechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungszweig

Fertigungstechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau — Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt für Flugtechnik

Höhere Lehranstalt für Gießereitechnik

Höhere Lehranstalt für Hüttentechnik

Höhere Lehranstalt für Werkzeug- und Vorrichtungsbau

Höhere Lehranstalt für Waffentechnik

Höhere Lehranstalt für elektronische Datenverarbeitung

und Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau

Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschinenbau

— Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Maschinenbau

Höhere Lehranstalt — Kolleg Maschinenbau —

Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Maschinenbau —

Installation, Gebäudetechnik und Energieplanung

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Kolleg

Maschinenbau — Betriebstechnik

Höhere Lehranstalt — Aufbaulehrgang Mikromechanik

und Elektronik

Höhere Lehranstalt für Berufstätige — Aufbaulehrgang

Maschinenbau — Betriebstechnik

5. Ausbildungsbereich Textil

Höhere Lehranstalt für Textilwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Textilchemie

Höhere Lehranstalt für Textiltechnik

Höhere Lehranstalt für Weberei und Spinnerei

Höhere Lehranstalt für Wirkerei und Strickerei

Höhere Lehranstalt für Textiltechnik — Textilchemie

Höhere Lehranstalt für Textiltechnik — Weberei

und Spinnerei

Höhere Lehranstalt für Textiltechnik — Wirkerei

und Strickerei

Höhere Lehranstalt für Textiltechnik, Ausbildungszweig

Weberei und Spinnerei.

Höhere Lehranstalt für Textiltechnik, Ausbildungszweig

Wirkerei und Strickerei

Höhere Lehranstalt für Textilbetriebstechnik und

elektronische Datenverarbeitung, Ausbildungszweig

Weberei und Spinnerei

Höhere Lehranstalt für Textilbetriebstechnik und

elektronische Datenverarbeitung, Ausbildungszweig

Wirkerei und Strickerei

Höhere Lehranstalt — Kolleg Textilmechanik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Textilchemie

Höhere Lehranstalt — Kolleg Textiltechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Textiltechnik —

Textilchemie

Höhere Lehranstalt — Kolleg Textiltechnik —

Textilmechanik

Höhere Lehranstalt — Aufbaulehrgang Textilbetriebstechnik

6. Sonstige Ausbildungsbereiche

Höhere Lehranstalt für Atomenergietechnik

Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und Drucktechnik

Höhere Lehranstalt für Feinwerktechnik

Höhere Lehranstalt für Kunststofftechnik

Höhere Lehranstalt für Silikattechnik

Höhere Lehranstalt für Silikattechnik und anorganische

Werkstoffe

Höhere Lehranstalt — Kolleg Feinwerktechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg Kunststofftechnik

Höhere Lehranstalt — Kolleg für technische Optik

und Feinwerktechnik

7. die im § 6 der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau, BGBl.

Nr. 125/1949, angeführten ehemaligen Höheren

Abteilungen.

§ 2. Als Berufspraxis gemäß § 4 Z 1 lit. b und Z 2

lit. b des Ingenieurgesetzes 1990 ist eine berufliche

Tätigkeit anzurechnen, wenn sie erlaubt und

selbständig oder in einem Dienstverhältnis ausgeübt

wurde und in überwiegendem Maße höhere

Fachkenntnisse des Fachgebietes voraussetzt.

Insbesondere sind folgende oder ihnen gleichzuhaltende

Tätigkeiten, wenn die oben angeführten

Voraussetzungen zutreffen, anzurechnen

Verfassung und Prüfung von einfacheren Projekten

einschließlich der Massen- und Materialermittlungen;

Verfassung von Leistungsverzeichnissen; Kostenberechnungen

und Endabrechnungen; Konstruktion,

Entwurf und Berechnung von einfacheren

Maschinen, Apparaten, Geräten, Werkzeugen;

Überwachung, Leitung und Herstellung baulicher

und betrieblicher Anlagen; leitende Tätigkeit in

maschinell eingerichteten Betrieben; Überwachung

technischer Anlagen; Leitung von Untersuchungen

und Messungen und deren Auswertung; Werkstoff-

und Betriebsmittelprüfung und deren Überwachung

und Ausarbeitung; Erstellung technischer Normen;

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung;

Durchführung von Arbeits- und Zeitstudien;

Arbeitsvorbereitung; technischer Ein- und Verkauf

sowie Tätigkeit in der Kundendiensttechnik;

Forschungs-, Gutachter-, Lehr- und Sachverständigentätigkeit;

Tätigkeit als Sicherheitstechniker und

im amtlichen Inspektions- und Unfallverhütungsdienst;

Tätigkeit als Meßtruppführer auf dem

Gebiete der Vermessungstechnik und Durchführung

aller vermessungstechnischer Auswertungsarbeiten;

Planung und Konstruktion von Rechnerverbund-

und Rechnernetzen; Erzeugung und Wartung

der Hardware.

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