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244_1981 AT

244. Notenwechsel zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zwecks Berücksichtigung der vierten Erzeuger-Milchpreiserhöhung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 244. Notenwechsel zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zwecks Berücksichtigung der vierten Erzeuger-Milchpreiserhöhung

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

ÖSTERREICHISCHE MISSION

BEI DEN

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Zl. 1154/81

1050 Brüssel, am 6. April 1981

Sehr geehrter Herr Generaldirektor!

Unter Bezugnahme auf das zwischen Österreich

und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

ausgehandelte Abkommen in Form eines

Notenwechsels zur Änderung des Abkommens

über die Einhaltung von Preisen und die Regelung

der Einfuhr von Käse nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 243/1981

beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, daß die in diesem

Abkommen festgesetzten Mindestpreise die

in Österreich mit Wirkung vom 1. März 1981

vorgenommene Erzeuger-Milchpreiserhöhung noch

nicht berücksichtigen. Mit diesem Stichtag wurde

der Erzeuger-Milchpreis um 25 Groschen für 1 kg

Milch mit 3,5% Fettgehalt erhöht.

Österreich beabsichtigt, die Mindestpreise für

Käse entsprechend den Bestimmungen im Absatz

2 des vorerwähnten Abkommens gleichzeitig

mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens zu

erhöhen, und ich darf Sie in diesem Zusammenhang

ersuchen, die geeigneten Maßnahmen für

das gleichzeitige Inkrafttreten der neuen Preise

zu treffen.

Auf Grund dieser Milchpreiserhöhung ergeben

sich folgende Mindestpreise frei österreichischer

Grenze

Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Generaldirektor,

dankbar, wenn Sie mir den Empfang

dieses Schreibens bestätigen würden.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung

G. Seyffertitz

Botschafter

{Unter Vorbehalt der Ratifikation)

An die

Kommission der

Europäischen Gemeinschaften

Generaldirektion Landwirtschaft

Brüssel

(Übersetzung)

KOMMISSION

DER

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Generaldirektion Landwirtschaft

Direction H

Brüssel, den 7. April 1981

Herr Botschafter,

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens

vom 6. April 1981 zu bestätigen, mit dem Sie mir

in Anwendung von Absatz 3 des Abkommens

zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

über die Einhaltung von

Preisen und die Regelung der Einfuhr von Käse

nach Österreich die neuen von der Gemeinschaft

einzuhaltenden Preise frei österreichischer Grenze

mitteilen, nachdem am 1. März 1981 der in

Österreich auf der Molkereistufe geltende Preis

für Milch mit 3,5% Fettgehalt um 25 Schilling

je 100 Kilogramm erhöht worden ist.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften

wird die geeigneten Maßnahmen treffen,

um zu gewährleisten, daß diese neuen Preise

mit Beginn der Anwendung der Bestimmungen

des oben genannten Abkommens am 1. Juni 1981

eingehalten werden.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck

meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für den verhinderten Generaldirektor

H. von Verschuer

Stellvertretender Generaldirektor

C. Villain e. h.

Seiner Exzellenz

Herrn Botschafter G. Seyffertitz

Österreichische Mission bei den

Europäischen Gemeinschaften

1050 Brüssel

Die Ermächtigung zur Rücknahme des Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten

unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 1. Juni 1981

in Kraft.

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