244. Notenwechsel zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zwecks Berücksichtigung der vierten Erzeuger-Milchpreiserhöhung
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
ÖSTERREICHISCHE MISSION
BEI DEN
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Zl. 1154/81
1050 Brüssel, am 6. April 1981
Sehr geehrter Herr Generaldirektor!
Unter Bezugnahme auf das zwischen Österreich
und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
ausgehandelte Abkommen in Form eines
Notenwechsels zur Änderung des Abkommens
über die Einhaltung von Preisen und die Regelung
der Einfuhr von Käse nach Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 243/1981
beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, daß die in diesem
Abkommen festgesetzten Mindestpreise die
in Österreich mit Wirkung vom 1. März 1981
vorgenommene Erzeuger-Milchpreiserhöhung noch
nicht berücksichtigen. Mit diesem Stichtag wurde
der Erzeuger-Milchpreis um 25 Groschen für 1 kg
Milch mit 3,5% Fettgehalt erhöht.
Österreich beabsichtigt, die Mindestpreise für
Käse entsprechend den Bestimmungen im Absatz
2 des vorerwähnten Abkommens gleichzeitig
mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens zu
erhöhen, und ich darf Sie in diesem Zusammenhang
ersuchen, die geeigneten Maßnahmen für
das gleichzeitige Inkrafttreten der neuen Preise
zu treffen.
Auf Grund dieser Milchpreiserhöhung ergeben
sich folgende Mindestpreise frei österreichischer
Grenze
Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Generaldirektor,
dankbar, wenn Sie mir den Empfang
dieses Schreibens bestätigen würden.
Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
G. Seyffertitz
Botschafter
{Unter Vorbehalt der Ratifikation)
An die
Kommission der
Europäischen Gemeinschaften
Generaldirektion Landwirtschaft
Brüssel
(Übersetzung)
KOMMISSION
DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Generaldirektion Landwirtschaft
Direction H
Brüssel, den 7. April 1981
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens
vom 6. April 1981 zu bestätigen, mit dem Sie mir
in Anwendung von Absatz 3 des Abkommens
zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
über die Einhaltung von
Preisen und die Regelung der Einfuhr von Käse
nach Österreich die neuen von der Gemeinschaft
einzuhaltenden Preise frei österreichischer Grenze
mitteilen, nachdem am 1. März 1981 der in
Österreich auf der Molkereistufe geltende Preis
für Milch mit 3,5% Fettgehalt um 25 Schilling
je 100 Kilogramm erhöht worden ist.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
wird die geeigneten Maßnahmen treffen,
um zu gewährleisten, daß diese neuen Preise
mit Beginn der Anwendung der Bestimmungen
des oben genannten Abkommens am 1. Juni 1981
eingehalten werden.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck
meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für den verhinderten Generaldirektor
H. von Verschuer
Stellvertretender Generaldirektor
C. Villain e. h.
Seiner Exzellenz
Herrn Botschafter G. Seyffertitz
Österreichische Mission bei den
Europäischen Gemeinschaften
1050 Brüssel
Die Ermächtigung zur Rücknahme des Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten
unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 1. Juni 1981
in Kraft.