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244_1980 AT

244. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hall in Tirol

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 244. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hall in Tirol

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird

mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1980 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall

in Tirol errichtet.

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