244_1961
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244. Kundmachung: Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 244. Kundmachung: Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
1961_244_0 244. Kundmachung: Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen ist seit der Kundmachung
BGBl. Nr. 209/1961 die Bundesrepublik Deutschland
dem Abkommen über die Besteuerung von
Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im
internationalen Verkehr, BGBl. Nr. 170/1959,
beigetreten.
Das Abkommen wird für die Bundesrepublik
Deutschland am 5. Oktober 1961 in Kraft treten.