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244_1959 AT

244. Abänderung der Anlagen zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 244. Abänderung der Anlagen zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr.

Die im BGBl. Nr. 188/1956 als Anlagen zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung

des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen

Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr kundgemachten

Vordrucke einer Internationalen Zollanmeldung wurden gemäß Artikel 16 der vorangeführten

Abkommen wie folgt abgeändert

Die vorstehenden Vordrucke einer Internationalen Zollanmeldung sind gemäß Artikel 16 der

beiden obangeführten Abkommen am 26. Mai 1959 in Kraft getreten.

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