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244_1947 AT

244. Bundesgesetz: Schnellgerichtsgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 244. Bundesgesetz: Schnellgerichtsgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 13. November 1946,

B. G. Bl. Nr. 5/1947, über die beschleunigte Aburteilung

von strafbaren Handlungen nach dem

Bedarfsdeckungsstrafgesetz (Schnellgerichtsgesetz)

wird abgeändert wie folgt

1. Im § 1 treten an die Stelle der Worte „im

Bedarfsdeckungsstrafgesetz vom 24. Oktober 1945,

B. G. Bl. Nr. 44/1946" die Worte „im Bedarfsdeckungsstrafgesetz

1947, B.G.Bl. Nr. 146/1947";

2. Der erste Absatz des § 11 hat zu lauten

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 31. Dezember

1949, sofern aber das Bedarfsdeckungsstrafgesetz

früher aufgehoben wird, gleichzeitig mit diesem

außer Kraft."

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1948

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Justiz im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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