243_1983
AT
243. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinden Sittersdorf und Eberndorf
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 243. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinden Sittersdorf und Eberndorf
1983_243_0 243. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinden Sittersdorf und Eberndorf
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenteil der B 81 Bleiburger Straße von
km 0,000 (alt) bis km 5,550 (alt)/Plan-km 4,550
wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits
fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit
Verordnung vom 5. Dezember 1978, BGBl.
Nr. 643, bestimmten Abschnitte „Sittersdorf" und
„Sonnegg" für den Durchzugsverkehr entbehrlich
wurde, als Bundesstraße aufgelassen.