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243_1983 AT

243. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinden Sittersdorf und Eberndorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 243. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 81 Bleiburger Straße im Bereich der Gemeinden Sittersdorf und Eberndorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 81 Bleiburger Straße von

km 0,000 (alt) bis km 5,550 (alt)/Plan-km 4,550

wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits

fertiggestellten und verkehrsübergebenen — mit

Verordnung vom 5. Dezember 1978, BGBl.

Nr. 643, bestimmten Abschnitte „Sittersdorf" und

„Sonnegg" für den Durchzugsverkehr entbehrlich

wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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