243_1980
AT
243. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 243. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
1980_243_0 243. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
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Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.
Nr. 510/1974 und Nr. 335/1979 wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres
vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 16, über
Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht wird
wie folgt ergänzt
Von der Sichtvermerkspflicht sind befreit
II. d) Staatsangehörige von Malaysia.