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243_1980 AT

243. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 243. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.

Nr. 510/1974 und Nr. 335/1979 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 16, über

Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht wird

wie folgt ergänzt

Von der Sichtvermerkspflicht sind befreit

II. d) Staatsangehörige von Malaysia.

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