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243_1973 AT

243. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Anordnung einer Bodennutzungserhebung und einer Erhebung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 243. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Anordnung einer Bodennutzungserhebung und einer Erhebung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräfte

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 2,

7 Abs. 1 und 7 sowie 8 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 4. April 1973, BGBl.

Nr. 178, mit der eine Bodennutzungserhebung

und eine Erhebung der land- und forstwirtschaftlichen

Arbeitskräfte angeordnet werden, wird geändert

wie folgt

1. § 4 hat zu lauten

„§ 4. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen,

daß die zur Auskunftserteilung verpflichteten

Personen (§ 3) zwischen 4. und

29. Juni 1973, in Wien, Niederösterreich und

Burgenland zwischen 4. und 29. September 1973,

im Gemeindeamt (Magistrat) zu erscheinen und

die geforderten Angaben zu machen haben."

2. § 6 hat zu lauten

„§ 6. (1) Die Gemeinden — ausgenommen die

Städte mit eigenem Statut — haben eine Ausfertigung

der Gemeindeblätter der Bodennutzungserhebung

und die Betriebsbogen bis

spätestens 10. Juli 1973, in Wien, Niederösterreich

und Burgenland bis spätestens 10. Oktober

1973, den Bezirkshauptmannschaften vorzulegen.

(2) Die Bezirkshauptmannschaften bzw. die

Magistrate der Städte mit eigenem Statut haben

die Gemeindeblätter der Bodennutzungserhebung

und die Betriebsbogen bis spätestens 16. Juli 1973,

in Wien, Niederösterreich und Burgenland bis

spätestens 16. Oktober 1973, direkt an das Österreichische

Statistische Zentralamt weiterzuleiten."

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