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243_1955 AT

243. Verordnung: Grunderwerbsteuer-Durchführungsverordnung 1955.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 243. Verordnung: Grunderwerbsteuer-Durchführungsverordnung 1955.

Auf Grund des Grunderwerbsteuergesetzes

1955, BGBl. Nr. 140, wird verordnet

§ 1. Für die Anzeige der unter das Grunderwerbsteuergesetz

1955 fallenden Erwerbsvorgänge

ist ein Vordruck nach beiliegendem

Muster zu verwenden.

§ 2. Der Anzeige ist eine Abschrift der über

den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schrift (Urkunde,

Beschluß usw.) anzuschließen, wenn über

den Erwerbsvorgang eine Schrift ausgefertigt

wurde.

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