243_1955
AT
243. Verordnung: Grunderwerbsteuer-Durchführungsverordnung 1955.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 243. Verordnung: Grunderwerbsteuer-Durchführungsverordnung 1955.
Auf Grund des Grunderwerbsteuergesetzes
1955, BGBl. Nr. 140, wird verordnet
§ 1. Für die Anzeige der unter das Grunderwerbsteuergesetz
1955 fallenden Erwerbsvorgänge
ist ein Vordruck nach beiliegendem
Muster zu verwenden.
§ 2. Der Anzeige ist eine Abschrift der über
den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schrift (Urkunde,
Beschluß usw.) anzuschließen, wenn über
den Erwerbsvorgang eine Schrift ausgefertigt
wurde.