Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
243_1950 AT

243. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Rohstofflenkungsgesetzes 1949.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 243. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Rohstofflenkungsgesetzes 1949.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom

30. Juni 1949, BGBl. Nr. 185, über die Lenkung

des Verkehres von industriellen Rohstoffen und

Halbfabrikaten (Rohstofflenkungsgesetz 1949),

in der Fassung des Bundesgesetzes vom 21. Juni

1950, BGBl. Nr. 142, wird bis 31. Dezember

1951 verlängert.

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner

1951 in Kraft. Mit seiner Vollziehung ist das

Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →