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242_1994 AT

242. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 242. Verordnung: Bewilligungspflicht von Waren in der Einfuhr

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

§ 1. Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ein- und Ausfuhr von Waren der Unternummer 2933 61 des Zolltarifs oder die Ausfuhr von Waren der Nummern 3102 und 3105 des Zolltarifs zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993 bewilligungspflichtig.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. April 1994 in Kraft.

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