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242_1969 AT

242. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 242. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 2. April 1952, BGBl.

Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für

Verdienste um die Republik Österreich, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 194/1954,

wird abgeändert wie folgt

1. § 3 hat zu entfallen.

2. § 4 erhält die Bezeichnung.„§ 3" und hat zu

lauten wie folgt

„§ 3. Die im § 2 erwähnte Verordnung bedarf

der Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates."

3. § 5 erhält die Bezeichnung „§ 4".

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

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