242_1969
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242. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 242. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
1969_242_0 242. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 2. April 1952, BGBl.
Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für
Verdienste um die Republik Österreich, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 194/1954,
wird abgeändert wie folgt
1. § 3 hat zu entfallen.
2. § 4 erhält die Bezeichnung.„§ 3" und hat zu
lauten wie folgt
„§ 3. Die im § 2 erwähnte Verordnung bedarf
der Zustimmung des Hauptausschusses des
Nationalrates."
3. § 5 erhält die Bezeichnung „§ 4".
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
die Bundesregierung betraut.