Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
242_1965 AT

242. Kundmachung: Begünstigter Personenkreis gemäß Artikel 17 und 18 des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 242. Kundmachung: Begünstigter Personenkreis gemäß Artikel 17 und 18 des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates

Der Generalsekretär des Europarates hat mitgeteilt,

daß er gemäß Artikel 17 des Allgemeinen

Abkommens über die Privilegien und Immunitäten

des Europarates jene Kategorien von Beamten

bestimmt hat, auf welche die Bestimmungen des

Artikels 18 des Abkommens ganz oder teilweise

Anwendung finden.

Der diesbezügliche Erlaß des Generalsekretärs

des Europarates hat folgenden Wortlaut

(Übersetzung)

Erlaß Nr. 203

Der Generalsekretär des Europarates ordnet

im Hinblick auf die Artikel 17 und 18 des Allgemeinen

Abkommens über die Privilegien und

Immunitäten des Europarates an

Artikel 1

Die Bestimmungen der lit. a) und b) des Artikels

18 des Allgemeinen Abkommens über die

Privilegien und Immunitäten finden Anwendung

auf alle ständigen Beamten des Europarates sowie

auf alle auf Zeit ernannten Beamten des

Europarates.

Artikel 2

Die Bestimmungen der lit. c), d), e) und f) des

Artikels 18 finden Anwendung auf alle ständigen

Beamten des Europarates, mit Ausnahme derjenigen,

die die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen,

in dem sie ihre Funktionen ausüben, und

die vor der Übernahme ihrer Funktionen in diesem

Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Artikel 3

Die Bestimmungen der lit. c), d) und e) des Artikels

18 finden Anwendung auf alle auf Zeit ernannten

Beamten des Europarates, mit Ausnahme

derjenigen, die die Staatsangehörigkeit

des Staates besitzen, in dem sie ihre Funktionen

ausüben, und die vor der Übernahme

ihrer Funktionen in diesem Staat ihren gewöhnlichen

Aufenthalt hatten.

Straßburg, am 18. Jänner 1954

L. Marchai

Generalsekretär

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →