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242_1954 AT

242. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung, womit das Tragen von Uniformen und Abzeichen geregelt wird, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 242. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung, womit das Tragen von Uniformen und Abzeichen geregelt wird, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 6. Oktober 1954, V 20/54-8, die

Verordnung des Ministers des Innern vom

26. Feber 1917, RGBl. Nr. 79, womit das Tragen

von Uniformen und Abzeichen geregelt wird, als

gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des

5. April 1955 in Wirksamkeit.

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