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242_1950 AT

242. Bundesgesetz: Abänderung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes 1949.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 242. Bundesgesetz: Abänderung des Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetzes 1949.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz

1949, BGBl. Nr. 276/1949, in der Fassung des

Bundesgesetzes vom 25. Jänner 1950, BGBl.

Nr. 65, wird wie folgt geändert

1. Im § 3 Abs. 1 treten an die Stelle der

Worte „bis 31. Dezember 1950" die Worte

„bis 31. Dezember 1951".

2. Im § 4 Abs. 3 treten an die Stelle der

Worte „bis 31. Dezember 1950" die Worte

„bis 31. Dezember 1951".

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist, soweit sie dem Bunde zusteht, das Bundesministerium

für Inneres, soweit sie einem Bundeslande

zukommt, die Landesregierung betraut.

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