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241_2000 AT

241. Kundmachung: Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 241. Kundmachung: Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die

Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des

Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen und das Staatsemblem von Burkina Faso Anwendung findet,

welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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