241. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl. Nr. 278/1992, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 648/1993, wird wie folgt geändert
1. Im § 3 entfällt am Ende der Ziffer 2 das Wort „und" und es wird folgendes eingefügt
„3. § 4 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes 1984, für die Ausfuhr von Waren, die durch Österreich durchgeführt wurden und für die der Anmelder über eine Genehmigung des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Grund der Resolution 724 (1991) betreffend Jugoslawien eingerichteten Komitees verfügt, und"
2. Die bisherige Ziffer 3 .des § 3 erhält die Bezeichnung „4"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1994 in Kraft.