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241_1991 AT

241. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1991

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 241. Verordnung: Leistungsstipendien für das Sommersemester 1991

Gemäß § 28 Abs. 7 und 8 des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 463, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984, BGBl. Nr. 361/1985, BGBl. Nr. 659/1987, BGBl. Nr. 379/1988,

BGBl. Nr. 304/1989 und BGBl. Nr. 471/1990 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 1959500 S

werden nach der Zahl der im Studienjahr 1989/1990 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer

Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt

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