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241_1990 AT

241. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 241. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein

Auf Grund des § 9' der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird

mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1990 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Hallein errichtet.

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