241_1990
AT
241. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 241. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein
Auf Grund des § 9' der Notariatsordnung vom
25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird
mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1990 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Hallein errichtet.