241_1982
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241. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Turnau
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 241. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Turnau
1982_241_0 241. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Turnau
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 20
Mariazeller Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Turnau wie folgt bestimmt
Die B 20 Mariazeller Straße wird von km 99,623
(alt) bis km 101,165 (alt) auf die bereits fertiggestellte
und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.
Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.