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241_1982 AT

241. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Turnau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 241. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 20 Mariazeller Straße im Bereich der Marktgemeinde Turnau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 20

Mariazeller Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Turnau wie folgt bestimmt

Die B 20 Mariazeller Straße wird von km 99,623

(alt) bis km 101,165 (alt) auf die bereits fertiggestellte

und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt.

Gleichzeitig werden die durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen

Straßenteile als Bundesstraße aufgelassen.

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