241_1981
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241. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 241. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
1981_241_0 241. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
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Auf Grund des § 80 des Heeresversorgungsgesetzes,
BGBl. Nr. 27/1964, in der Fassung des
Bundesgesetzes vom 29. April 1980, BGBl.
Nr. 226, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 16. März 1976, BGBl.
Nr. 119, über die Vergütung für die Mühewaltung
des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim
Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten
Schiedskommission wird wie folgt abgeändert
Im § 1 sind die Zahlen 250 S und 100 S durch
die Zahlen 325 S und 130 S zu ersetzen.
Artikel II
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1981 in
Kraft.