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241_1981 AT

241. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 241. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission

Auf Grund des § 80 des Heeresversorgungsgesetzes,

BGBl. Nr. 27/1964, in der Fassung des

Bundesgesetzes vom 29. April 1980, BGBl.

Nr. 226, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 16. März 1976, BGBl.

Nr. 119, über die Vergütung für die Mühewaltung

des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim

Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten

Schiedskommission wird wie folgt abgeändert

Im § 1 sind die Zahlen 250 S und 100 S durch

die Zahlen 325 S und 130 S zu ersetzen.

Artikel II

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1981 in

Kraft.

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