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241_1973 AT

241. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Anordnung einer Allgemeinen Viehzählung, einer Rinderzwischenzählung und von Schweinezwischenzählungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 241. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Anordnung einer Allgemeinen Viehzählung, einer Rinderzwischenzählung und von Schweinezwischenzählungen

Auf Grund der §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 2

sowie 8 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965,

BGBl. Nr. 91, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft vom 23. Jänner 1973, BGBl.

Nr. 64, mit der eine Allgemeine Viehzählung,

eine Rinderzwischenzählung und Schweinezwischenzählungen

angeordnet werden, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 96/1973, wird

geändert wie folgt

Abs. 2 des § 2 hat zu lauten

„(2) Stichtag für die Schweinezwischenzählung

ist der 3. September. Die Erhebung ist als Stichprobenerhebung

durchzuführen."

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