240_2002
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240. Kundmachung: Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 240. Kundmachung: Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
2002_240_3 240. Kundmachung: Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien die im Anhang zum Europäischen
Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats
(BGBl. Nr. 175/1958, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 111/2002) wie folgt ergänzt
(Übersetzung)
– Gültiger gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle (Notpass).
Von den Vertragsschließenden Parteien des Abkommens sind keine Einwendungen gegen die Ergänzung
der Liste erhoben worden; sie ist daher gemäß Art. 11 des Abkommens mit 11. September 2002
in Kraft getreten.