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240_2002 AT

240. Kundmachung: Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 240. Kundmachung: Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien die im Anhang zum Europäischen

Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

(BGBl. Nr. 175/1958, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 111/2002) wie folgt ergänzt

(Übersetzung)

– Gültiger gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle (Notpass).

Von den Vertragsschließenden Parteien des Abkommens sind keine Einwendungen gegen die Ergänzung

der Liste erhoben worden; sie ist daher gemäß Art. 11 des Abkommens mit 11. September 2002

in Kraft getreten.

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